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Soweit ein Steuerpflichtiger nicht selbst gesetzlich rentenversichert ist, sondern lediglich dessen Ehegatte, kann er die staatliche Förderung der Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente nur dann erhalten, wenn er selbst einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Förderung einer eigenen betrieblichen Altersvorsorge statt eines zertifizierten Vertrags nicht in Betracht kommt. Das im Steuerrecht ausgestaltete Wahlrecht zwischen der Förderung eines Riester-Vertrages und der betrieblichen Altersvorsorge steht nur dem gesetzlich Rentenversicherten selbst zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.