Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %

Das dritte Jahr in Folge plant das Bundesarbeitsministerium bei der Künstlersozialabgabe mit einem Beitragssatz von 5,0 %.

Vor allem während der Corona-Pandemie hat der Bund die Künstlersozialkasse erheblich bezuschusst und damit sichergestellt, dass die Künstlersozialabgabe während dieser Zeit unverändert bei relativ niedrigen 4,2 % gelegen hat. Nach fünf Jahren konstanter Beiträge stieg der Abgabesatz 2023 aber um 0,8 % auf nun 5,0 %. Dieser Wert gilt ebenso 2024 und soll nach den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch 2025 unverändert auf dem aktuellen Niveau von 5,0 % bleiben. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-10-13 wid-51 drtm-bns 2024-10-13