Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Rücknahme gebrauchter Kartons

Die Rücknahme gebrauchter Umzugskartons ist keine Erlösminderung, sondern eine eigenständige Lieferung.

Wenn ein Umzugsunternehmen für noch benutzbare Umzugskartons einen Teil des Kaufpreises erstattet, dann ist die Erstattung keine Erlösminderung. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ist die Rückgabe eine eigenständige Lieferung - mit der Folge, dass die Umsatzsteuer in voller Höhe abzuführen ist und ein späterer Vorsteuerabzug nicht möglich ist, wenn die Rückgabe durch eine Privatperson erfolgt. Für Branchen mit ähnlichen Geschäftsmodellen gilt damit Vergleichbares.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-05-05 wid-63 drtm-bns 2024-05-05