Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.

Ein CMR-Frachtbrief ist auch dann umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn er nicht vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist. Mit dieser Entscheidung stellt sich der Bundesfinanzhof gegen die strengeren Formerfordernisse der Finanzverwaltung.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-05-16 wid-63 drtm-bns 2024-05-16