Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Umsatzsteuerpflicht einer Abstandszahlung

Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.

Entschädigungen und Schadensersatzzahlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Auch Abstandszahlungen zwischen Vermieter und Mieter einer Immobilie sind umsatzsteuerfrei. Dagegen hält das Finanzgericht München eine Abstandszahlung für umsatzsteuerpflichtig, die für den Verzicht auf eine gesetzlich oder vertraglich bestehende Rechtsposition gezahlt wird. Im Streitfall ging es um eine Abstandszahlung dafür, dass der Empfänger der Zahlung den Kauf einer Immobilie nicht weiter verfolgt.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-29 wid-63 drtm-bns 2024-04-29