Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Unimog ist keine steuerfreie Zugmaschine

Ein Unimog ist keine Zugmaschine und unterliegt damit ganz normal der Kfz-Steuer.

Beim Finanzgericht Köln wollte eine Landwirtin für ihren Unimog die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen einklagen und legte sogar ein Herstellergutachten vor, wonach der Unimog alle technischen Voraussetzungen einer Zugmaschine erfülle. Doch das Gericht war anderer Meinung, denn ein Unimog sei ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen mit Sitzplätzen und Ladefläche und damit steuerpflichtig.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-25 wid-79 drtm-bns 2024-04-25