Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Gewinnverteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition

Eine abweichende Gewinnverteilungsabrede für den Gewinn aus der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kann nicht nachträglich vereinbart werden.

Eine nachträgliche Gewinnverteilungsabrede, die für den Fall der Nichtinvestition eine vom bisher geltenden Gewinnverteilungsschlüssel abweichende Zuordnung des Gewinns aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags trifft, ist steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen. Das gilt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn die abweichende Gewinnverteilungsabrede erst nach Ablauf des Abzugsjahres getroffen wurde, weil rückwirkende Änderungen von Gewinnverteilungsabreden bei der Besteuerung grundsätzlich nicht anerkannt werden.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-05-05 wid-65 drtm-bns 2024-05-05