Jobs & Karriere E-Mail 0231/91 23 33 - 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Instagram Twitter

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2013 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert und im konkreten Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Bundesfinanzministerium hält die Kritik des Bundesfinanzhofs aber für nicht berechtigt und hat jetzt auf die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.

 
[mmk]
 
StBV Logo
StBK Logo
Logo - Digitale Kanzlei DATEV
DATEV Logo
suf-dtmd 2024-04-19 wid-61 drtm-bns 2024-04-19