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Dem Bundesverfassungsgericht liegt wieder einmal eine Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer vor. Wer sich für den Fall des Erfolgs dieser Beschwerde noch die Grundsteuer für 2011 sichern will, muss noch vor dem Jahreswechsel aktiv werden.
Weiterhin ist nicht absehbar, ob die steuerliche Förderung für eine energetische Gebäudesanierung noch umgesetzt wird.
Wird ein Überziehungskredit vor der Wertstellung eines langfristigen Darlehens vorübergehend mit Eigenmitteln ausgeglichen, sind die Zinsen für das Darlehen selbst nicht abziehbar.
Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen.
Auch diesmal gibt es zum Jahreswechsel eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Profitieren können vor allem Familien.
Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen.
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Fällen entschieden, wie der Vorsteuerabzug für die Errichtung oder Renovierung von Dächern für Photovoltaikanlagen zu handhaben ist.
Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.
In Baden-Württtemberg steigt die Grunderwerbsteuer am 5. November von 3,5 % auf 5,0 %.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
 
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