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Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können.
Nach dem der Streit um das Jahressteuergesetz 2013 zwischen Regierung und Opposition Mitte Dezember im Eklat geendet ist, ist die Zukunft des Gesetzes unsicherer denn je.
Auch für Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen gilt eine zumutbare Eigenbelastung, wenn sie steuerlich abgezogen werden sollen.
Nach einigem Hin und Her ist die schon immer ungeliebte Praxisgebühr jetzt wieder abgeschafft worden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Zwar kommt auch ein Treppenlift steuerlich als außergewöhnliche Belastung in Frage, aber wie bei anderen medizinischen Hilfsmitteln nur dann, wenn vor der Installation ein amtsärztliches Attest eingeholt wurde.
Die Länder haben jetzt einen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Ab August 2013 haben Eltern, die für ihre ein bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Anspruch auf ein Betreuungsgeld, wenn ihr Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren ist.
Auch wenn eine getrennte Veranlagung zur Folge hat, dass das Finanzamt beim insolventen Ehegatten die Steuernachforderung nicht realisieren kann, ist die Wahl der getrennten Veranlagung nicht immer ein Gestaltungsmissbrauch.
Der Bundesfinanzhof bestätigt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern als Haupthausstand in Frage kommen kann.
 
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