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Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2009 Zeit, den Sonderausgabenabzug für eine private Krankenversicherung neu zu regeln. Der Grund: Bisher ist der Sonderausgabenabzug unabhängig von der Notwendigkeit der Beiträge auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Da aber in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied zusätzliche Beiträge anfallen, kann für eine große Familie ein relativ hoher Beitragssatz zusammenkommen. Zukünftig müssen Beiträge zur privaten Krankenversicherung mindestens bis zu der Höhe abzugsfähig sein, die der gesamten Familie eine Kranken- und Pflegeversicherung gewährleistet, deren Leistungen zumindest dem Versorgungsumfang der Sozialhilfe entsprechen.