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Verhält sich der Kunde eines Internetproviders rechtswidrig, insbesondere wettbewerbswidrig, so haftet der Provider nur im Falle einer Einwirkungsmöglichkeit auf den Kunden.
Das Risiko des Missbrauchs einer Kreditkarte trägt nicht die Kreditkartenorganisation, sondern der Händler.
Der Betreiber einer Homepage ist zu regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung des von ihm bereitgestellten Gästebuchs verpflichtet.
Bei Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden.
Ein spanischer Unternehmer nutzt das Internet und eine Gesetzeslücke, um Tabakwaren günstiger anzubieten.
Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer können auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn eine so gut wie ausschließlich berufliche Nutzung nicht nachgewiesen werden kann.
Wer fremde Internetseiten in seine eigene Internetpräsenz durch Verwenden der Frame-Technik einbindet begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich damit strafbar und kann auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden.
Wurde vor der rückwirkenden Steuerfreistellung der privaten Nutzung betrieblicher Geräte vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt, so ist das Geld noch nicht verloren.
Domainnamen sind mehr als nur Internet-Adressen. Neben namensrechtlichen Funktionen kommt ihnen auch eine marken- oder kennzeichenrechtliche Bedeutung zu.
Nach allgemeiner Meinung gelten für die auf elektronischem Wege getroffenen vertraglichen Vereinbarungen die allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung.
 
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